Gesetze / Fahrzeug-Zulassungsverordnung
FZV 2011§ 47 Ausnahmen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202011/47#abs-1 (1) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften der Abschnitte 1 bis 5 dieser Verordnung, jedoch nicht von § 12 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 und § 8 Absatz 1a, in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller genehmigen; sofern die Ausnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Gebiet anderer Länder haben, ergeht die Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden dieser Länder.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202011/47#abs-2 (2) Der örtliche Geltungsbereich jeder Ausnahme ist festzulegen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202011/47#abs-3 (3) Sind in der Ausnahmegenehmigung Auflagen oder Bedingungen festgesetzt, so ist die Ausnahmegenehmigung vom Fahrzeugführer bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FZV%202011/47#abs-4 (4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 47 FZV 2011 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 06.03.2018 – 6 K 2374/16
- VG Würzburg, 23.02.2022 – W 6 K 21.644Zitiert von 1
- OVG Saarland, 30.05.2011 – 1 A 37/11Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 12.07.2023 – 12 K 4383/22Zitiert von 2
- VG Berlin, 18.11.2015 – 11 K 330.15Zitiert von 3
- VG Minden, 06.06.2013 – 2 K 2930/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 26.11.2020 – 6 L 2150/20Zitiert von 11
- BGH, 02.12.2014 – 1 StR 31/14Falschbeurkundung im Amt: Zulassungsbescheinigung Teil II als öffentliche UrkundeZitiert von 2
- VG Minden, 06.06.2013 – 2 K 2931/12Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 47 FZV 2011 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.